Deutsche Rentenversicherung

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Wachsende Zahl von Selbstständigen = steigendes Risiko für Altersarmut?

Die Notwendigkeit einer obligatorischen Alterssicherung von Selbstständigen wird in Deutschland bereits seit 2012 diskutiert und steht zum wiederholten Mal auf der politischen Agenda. Anders als in den meisten EU und OECD-Ländern, in denen eine obligatorische Absicherung für Selbstständige besteht, gilt das in Deutschland nur für einen kleineren Teil der Selbstständigen (OECD 2019). Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge gibt es in Deutschland derzeit rd. 3,6 Millionen hauptberuflich Selbständige (Berechnungen aus Basis des Mikrozensus, Alterssicherungsbericht 2020). Je nach Datenquelle ist die Anzahl sogar noch höher. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur bestimmte Berufsgruppen pflichtversichert (z. B. Handwerker, Künstler und Publizisten, Lehrer und Erzieher sowie bestimmte Pflegepersonen) und ihre Anzahl beträgt rd. 330.000. In anderen obligatorischen Systemen waren nach Berechnungen des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ende 2021 rd. 640.000 Selbständige versichert. Zu diesen obligatorischen Systemen gehören die Alterssicherung der Landwirte und berufsständische Versorgungswerke der freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notare). Diesen Zahlen folgend ist davon auszugehen, dass aktuell mehr als 2,6 Mio. der hauptberuflich Selbständigen in Deutschland in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem abgesichert sind.

Selbstständige standen lange Zeit nicht im Fokus der Altersarmutsforschung in Deutschland, da bislang davon ausgegangen wurde, dass die überwiegende Mehrheit der Selbstständigen ohne obligatorische Alterssicherung in der Lage wäre, ausreichend privat für das Alter vorzusorgen. Der starke Wandel der Erwerbstätigkeiten und Beschäftigungsformen in den letzten Jahrzehnten hat jedoch dazu geführt, dass immer mehr Selbstständige nicht in einem der genannten obligatorischen Systeme pflichtversichert sind. Viele von ihnen sind so genannte "Solo-Selbstständige", die kein Personal beschäftigen. Zudem verfügen diese Selbstständigen sehr oft nicht über ausreichende Mittel für die private Altersvorsorge bzw. den allgemeinen Vermögensaufbau oder sind nicht bereit, diese entsprechend einzusetzen. Dies hat u.a. zur Folge, dass laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020 - neue Zahlen werden Ende 2024 vorliegen - der Anteil der ehemaligen Selbstständigen, die bedürftigkeitsabhängige, steuerfinanzierte Altersleistungen beziehen, also nach der gesetzlichen Definition als arm gelten, höher war als bei ehemaligen Arbeitnehmern.

Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag auf Basis von Daten der Studie "Lebensverläufe und Alterssicherung" zunächst die Höhe und die Zusammensetzung der aktuellen Anwartschaften auf eine spätere Alterssicherung (absolut und in Anteilen für die verschiedenen Systeme) von Personen in unterschiedlichen Sicherungssystemen im Alter zwischen 40 und unter 60 Jahren in Deutschland. Daran anschließend wird geprüft, welche Rolle die bisherigen (Nicht-)Erwerbsbiografien (z. B. Dauern von und Wechsel zwischen gesicherten und nicht gesicherten Erwerbszeiten) sowie weitere objektive und subjektive Determinanten der Alterssicherung für das unterschiedliche Sicherungsniveau spielen. Anhand der Ergebnisse kann abgeschätzt werden, wie sich die Alterssicherung der Selbstständigen und ihr spezifisches Armutsrisiko in naher Zukunft entwickeln werden. Auf der Grundlage dieser Analysen können geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut von Selbstständigen diskutiert und bewertet werden.

Kontakt

Ulrich Brandt

Christin Czaplicki

Thorsten Heien